Rechtskraft und Aufrechnung
Rechnet der Beklagte mit einer Gegenforderung auf, so erwächst die Entscheidung des Gerichts, dass die Gegenforderung nicht oder nicht mehr bestehe, gem. 322 II ZPO in Rechtskraft. Diese Vorschrift ist nicht, auch nicht entsprechend, anwendbar, wenn der Kläger mit der eingeklagten Forderung in einem...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Neue juristische Wochenschrift (1984; Nr 49)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 05.12.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.9 Zivilprozessordnung
347.9 Prozessverfahren |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.9 Zivilprozessordnung | Dokument Nr. A-422246 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |