Schadenersatz für Insertionskosten. Schadensersatz für Insertionskosten : BAG v.23.3.1984

Der Arbeitgeber kann von einem vertragsbrüchigen Arbeitnehmer keinen Ersatz der durch Stellenanzeigen veranlassten Kosten verlangen, wenn diese Kosten auch bei einer fristgemässen ordentlichen Kündigung des Arbeitnehmers zum arbeitsvertraglich nächsten Kündigungstermin entstanden wären.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue juristische Wochenschrift Neue juristische Wochenschrift (1984; Nr 49; S 2846-2847)
Ort / Verlag / Datum:05.12.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.11 Arbeitnehmer: Anstellung
347.513 Schadenersatz
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 331.11 Arbeitnehmer: Anstellung Dokument Nr. A-421182 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage