Schadenersatz für Insertionskosten. Schadensersatz für Insertionskosten : BAG v.23.3.1984
Der Arbeitgeber kann von einem vertragsbrüchigen Arbeitnehmer keinen Ersatz der durch Stellenanzeigen veranlassten Kosten verlangen, wenn diese Kosten auch bei einer fristgemässen ordentlichen Kündigung des Arbeitnehmers zum arbeitsvertraglich nächsten Kündigungstermin entstanden wären.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Neue juristische Wochenschrift Neue juristische Wochenschrift (1984; Nr 49; S 2846-2847)
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Ort / Verlag / Datum: | 05.12.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.11 Arbeitnehmer: Anstellung
347.513 Schadenersatz 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.11 Arbeitnehmer: Anstellung | Dokument Nr. A-421182 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |