Zum Provisionsanspruch des Untervertreters : BGH v.20.6.1984
Der Provisionsanspruch des Untervertreters entsteht, sobald und soweit der Unternehmer das vom Untervertreter vermittelte oder abgeschlossene Geschäft ausgeführt hat. Er entfällt, wenn feststeht, dass entweder der Endabnehmer nicht an den Unternehmer zahlt oder der Unternehmer den Provisionsanspruch...
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Veröffentlicht in: | Neue juristische Wochenschrift Neue juristische Wochenschrift (1984; Nr 50; S 2881-2883)
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Ort / Verlag / Datum: | 12.12.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 381.26 Handelsvertreter
34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Der Provisionsanspruch des Untervertreters entsteht, sobald und soweit der Unternehmer das vom Untervertreter vermittelte oder abgeschlossene Geschäft ausgeführt hat. Er entfällt, wenn feststeht, dass entweder der Endabnehmer nicht an den Unternehmer zahlt oder der Unternehmer den Provisionsanspruch des Hauptvertreters nicht erfüllt. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |