Zum Provisionsanspruch des Untervertreters : BGH v.20.6.1984

Der Provisionsanspruch des Untervertreters entsteht, sobald und soweit der Unternehmer das vom Untervertreter vermittelte oder abgeschlossene Geschäft ausgeführt hat. Er entfällt, wenn feststeht, dass entweder der Endabnehmer nicht an den Unternehmer zahlt oder der Unternehmer den Provisionsanspruch...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue juristische Wochenschrift Neue juristische Wochenschrift (1984; Nr 50; S 2881-2883)
Ort / Verlag / Datum:12.12.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:381.26 Handelsvertreter
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 381.26 Handelsvertreter Dokument Nr. A-421181 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage