Arbeitsvertragsbruch durch Nichtantritt der Arbeit : Bundesarbeitsgericht v.14.9.1984
Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers wegen unterlassener Mitteilung des eingestellten Arbeitnehmers, dass er die Arbeit nicht antreten kann oder will.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1984; Nr 51/52)
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Ort / Verlag / Datum: | 21.12.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.11 Arbeitnehmer: Anstellung
347.513 Schadenersatz 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Der Betrieb (1984; Nr 51/52)
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