Kostentragungspflicht des Ausbildenden für die im Rahmen der Berufsausbildung notwendigen ausserbetrieblichen Lehrgänge : Bundesarbeitsgericht v.25.4.1984
Der Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse 2 gehört zur betrieblichen Fachausbildung zum Berufskraftfahrer. Die Kosten des Fahrschulunterrichts sind daher vom Ausbildenden zu tragen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1985; Nr 1; S 51-52)
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Ort / Verlag / Datum: | 04.01.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 377 Berufsausbildung
34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Ablageschlagwort: 377 Berufsausbildung | Dokument Nr. A-420718 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |