Kostentragungspflicht des Ausbildenden für die im Rahmen der Berufsausbildung notwendigen ausserbetrieblichen Lehrgänge : Bundesarbeitsgericht v.25.4.1984

Der Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse 2 gehört zur betrieblichen Fachausbildung zum Berufskraftfahrer. Die Kosten des Fahrschulunterrichts sind daher vom Ausbildenden zu tragen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1985; Nr 1; S 51-52)
Ort / Verlag / Datum:04.01.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:377 Berufsausbildung
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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