Langlauf-Loipe ist ein 'Weg'

Eine Langlaufloipe ist ein 'Weg' im Sinne des 1319a des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (OGH 23.3.1983). Daher ist für die Beantwortung der Frage nach der Haftungsgrundlage diese einschränkende Regelung heranzuziehen / 'Halter' eines Weges ist derjenige, der die Kosten für...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Salzburger Nachrichten (1985)
Ort / Verlag / Datum:04.01.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:796:34.09 Sport: Rechtsprobleme
796.2 Wintersport
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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