Langlauf-Loipe ist ein 'Weg'

Eine Langlaufloipe ist ein 'Weg' im Sinne des 1319a des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (OGH 23.3.1983). Daher ist für die Beantwortung der Frage nach der Haftungsgrundlage diese einschränkende Regelung heranzuziehen / 'Halter' eines Weges ist derjenige, der die Kosten für...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Salzburger Nachrichten (1985)
Ort / Verlag / Datum:04.01.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:796:34.09 Sport: Rechtsprobleme
796.2 Wintersport
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 796:34.09 Sport: Rechtsprobleme Dokument Nr. A-419950 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage