Milliardenbeute der Datendiebe

Es müssen elektronische Nachrichten, elektronische Geldüberweisungen, computergesteuerte Systeme, oder elektronisch abgespeicherte Informationen vor unbefugtem Zugriff geschützt werden, und es muss die Authentizität empfangener Nachrichten überprüfbar sein.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Kurier (1984)
VerfasserIn: Müller, Winfried
Ort / Verlag / Datum:17.12.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:342.721 Datenschutz
681.3 Datenverarbeitungsanlagen
007.5 EDV
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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