Übertragung von Mehrarbeitsstunden in den Folgemonat : ArbG Wien 7 Cr 47/83 v.25.7.1983
Eine Entgegennahme von Überstunden durch den Arbeitgeber liegt auch dann vor, wenn die zusätzlichen Arbeitsstunden mittels Zeitsummenkarte bekanntgegeben werden und durch Übertragung die Anrechnung auf die Arbeitszeit des Folgemonats erfolgt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Informationen aus dem Arbeits- und Sozialrecht INFAS (1984; Nr 4)
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Ort / Verlag / Datum: | 12.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.811 Arbeitszeit, gleitende
331.814 Überstunden 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Eine Entgegennahme von Überstunden durch den Arbeitgeber liegt auch dann vor, wenn die zusätzlichen Arbeitsstunden mittels Zeitsummenkarte bekanntgegeben werden und durch Übertragung die Anrechnung auf die Arbeitszeit des Folgemonats erfolgt. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |