Übertragung von Mehrarbeitsstunden in den Folgemonat : ArbG Wien 7 Cr 47/83 v.25.7.1983

Eine Entgegennahme von Überstunden durch den Arbeitgeber liegt auch dann vor, wenn die zusätzlichen Arbeitsstunden mittels Zeitsummenkarte bekanntgegeben werden und durch Übertragung die Anrechnung auf die Arbeitszeit des Folgemonats erfolgt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Informationen aus dem Arbeits- und Sozialrecht INFAS (1984; Nr 4)
Ort / Verlag / Datum:12.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.811 Arbeitszeit, gleitende
331.814 Überstunden
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Eine Entgegennahme von Überstunden durch den Arbeitgeber liegt auch dann vor, wenn die zusätzlichen Arbeitsstunden mittels Zeitsummenkarte bekanntgegeben werden und durch Übertragung die Anrechnung auf die Arbeitszeit des Folgemonats erfolgt.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog