Übertragung von Mehrarbeitsstunden in den Folgemonat : ArbG Wien 7 Cr 47/83 v.25.7.1983

Eine Entgegennahme von Überstunden durch den Arbeitgeber liegt auch dann vor, wenn die zusätzlichen Arbeitsstunden mittels Zeitsummenkarte bekanntgegeben werden und durch Übertragung die Anrechnung auf die Arbeitszeit des Folgemonats erfolgt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Informationen aus dem Arbeits- und Sozialrecht INFAS (1984; Nr 4)
Ort / Verlag / Datum:12.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.811 Arbeitszeit, gleitende
331.814 Überstunden
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.811 Arbeitszeit, gleitende Dokument Nr. A-419136 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage