Einstellung des Betriebes : VfGH B 11/81 v.13.10.1982
Der Begriff 'dauernde Einstellung' in 120 Abs.3 ArbVG - Demnach erlischt bei Wegfall des Betriebes die Tätigkeitsdauer des Betriebsrates (62 ArbVG).
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Informationen aus dem Arbeits- und Sozialrecht INFAS (1984; Nr 4)
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Ort / Verlag / Datum: | 12.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 65.016 Betriebsstillegung
331.13 Kündigung: Arbeit 331.15 Arbeitsverfassung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Der Begriff 'dauernde Einstellung' in 120 Abs.3 ArbVG - Demnach erlischt bei Wegfall des Betriebes die Tätigkeitsdauer des Betriebsrates (62 ArbVG). |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |