Einstellung des Betriebes : VfGH B 11/81 v.13.10.1982
Der Begriff 'dauernde Einstellung' in 120 Abs.3 ArbVG - Demnach erlischt bei Wegfall des Betriebes die Tätigkeitsdauer des Betriebsrates (62 ArbVG).
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Informationen aus dem Arbeits- und Sozialrecht INFAS (1984; Nr 4)
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Ort / Verlag / Datum: | 12.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 65.016 Betriebsstillegung
331.13 Kündigung: Arbeit 331.15 Arbeitsverfassung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 65.016 Betriebsstillegung | Dokument Nr. A-419132 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |