Einstellung des Betriebes : VfGH B 11/81 v.13.10.1982

Der Begriff 'dauernde Einstellung' in 120 Abs.3 ArbVG - Demnach erlischt bei Wegfall des Betriebes die Tätigkeitsdauer des Betriebsrates (62 ArbVG).

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Informationen aus dem Arbeits- und Sozialrecht INFAS (1984; Nr 4)
Ort / Verlag / Datum:12.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:65.016 Betriebsstillegung
331.13 Kündigung: Arbeit
331.15 Arbeitsverfassung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 65.016 Betriebsstillegung Dokument Nr. A-419132 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage