Telephonstreit
Der VwGH sah nämlich im Feststellungsbegehren des Betriebsrates keinen geeigneten Rechtsbehelf für einen effektiven Schutz der Belegschaftsinteressen und hob den einigungsamtlichen Bescheid auf. Damit lag er voll und ganz auf der Linie des Verfassungsgerichtshofes (VfGH), der zu der Überzeugung geko...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Presse (1985)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | 04.01.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.15 Personalinformationssystem
331.15 Arbeitsverfassung 347.9 Prozessverfahren 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Der VwGH sah nämlich im Feststellungsbegehren des Betriebsrates keinen geeigneten Rechtsbehelf für einen effektiven Schutz der Belegschaftsinteressen und hob den einigungsamtlichen Bescheid auf. Damit lag er voll und ganz auf der Linie des Verfassungsgerichtshofes (VfGH), der zu der Überzeugung gekommen war, dass die blosse Feststellung, eine Massnahme sei rechtswidrig getroffen worden, deren (Rechts) wirksamkeit nicht zu beseitigen vermöge. |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |