Telephonstreit

Der VwGH sah nämlich im Feststellungsbegehren des Betriebsrates keinen geeigneten Rechtsbehelf für einen effektiven Schutz der Belegschaftsinteressen und hob den einigungsamtlichen Bescheid auf. Damit lag er voll und ganz auf der Linie des Verfassungsgerichtshofes (VfGH), der zu der Überzeugung geko...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse (1985)
Ort / Verlag / Datum:04.01.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Personalinformationssystem
331.15 Arbeitsverfassung
347.9 Prozessverfahren
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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