Eigenmächtige Urlaubsverlängerung : OGH 4 Ob 102/84 v.25.9.1984

Kann die Zustimmung zu einer längeren als der vereinbarten Urlaubsdauer keinesfalls angenommen werden, folgt daraus, dass die Arbeitnehmerin nach Ablauf der vereinbarten zweiwöchigen Urlaubsdauer den Dienst während einer den Umständen nach erheblichen Zeit unterlassen hat.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1984)
Ort / Verlag / Datum:28.12.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
331.817(094.5) Urlaubsrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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