Nichtanzeige der gerechtfertigten Dienstverhinderung - regelmässig kein Entlassungsgrund : OGH 4 Ob 124/83 v.13.11.1984
Das Fernbleiben eines Arbeitnehmers von seinem Arbeitsplatz ist dann gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer tatsächlich krank und arbeitsunfähig ist. Eine Verletzung der im Gesetz normierten Verpflichtung des Arbeitnehmers, die Dienstverhinderung ohne Verzug dem Arbeitgeber anzuzeigen zieht regelmäss...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1984)
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Ort / Verlag / Datum: | 21.12.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.817 Krankenstand
331.13 Entlassung: Arbeit 331.77(094.5) Angestelltengesetz 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.817 Krankenstand | Dokument Nr. A-419048 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |