Nichtanzeige der gerechtfertigten Dienstverhinderung - regelmässig kein Entlassungsgrund : OGH 4 Ob 124/83 v.13.11.1984

Das Fernbleiben eines Arbeitnehmers von seinem Arbeitsplatz ist dann gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer tatsächlich krank und arbeitsunfähig ist. Eine Verletzung der im Gesetz normierten Verpflichtung des Arbeitnehmers, die Dienstverhinderung ohne Verzug dem Arbeitgeber anzuzeigen zieht regelmäss...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1984)
Ort / Verlag / Datum:21.12.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.817 Krankenstand
331.13 Entlassung: Arbeit
331.77(094.5) Angestelltengesetz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.817 Krankenstand Dokument Nr. A-419048 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage