Die Andwendung materiellen Rechts durch den Schiedsrichter
Der staatliche Richter schuldet dem Volk unbedingten Gehorsam gegenüber dem Recht / Der Schiedsrichter schuldet seinen Auftraggebern, wenn nicht ein anderes bestimmt ist, einen geringeren Grad an Rechtsgehorsam.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Recht der internationalen Wirtschaft (1984; Nr 12; S 934-938)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 12.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.998 Schiedsgerichte
347.9 Prozessverfahren 341.9 Kollisionsrecht 347.9 Zivilprozessordnung |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Der staatliche Richter schuldet dem Volk unbedingten Gehorsam gegenüber dem Recht / Der Schiedsrichter schuldet seinen Auftraggebern, wenn nicht ein anderes bestimmt ist, einen geringeren Grad an Rechtsgehorsam. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |