Die Andwendung materiellen Rechts durch den Schiedsrichter

Der staatliche Richter schuldet dem Volk unbedingten Gehorsam gegenüber dem Recht / Der Schiedsrichter schuldet seinen Auftraggebern, wenn nicht ein anderes bestimmt ist, einen geringeren Grad an Rechtsgehorsam.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Recht der internationalen Wirtschaft (1984; Nr 12; S 934-938)
VerfasserIn: Aden, Menno
Ort / Verlag / Datum:12.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.998 Schiedsgerichte
347.9 Prozessverfahren
341.9 Kollisionsrecht
347.9 Zivilprozessordnung
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der staatliche Richter schuldet dem Volk unbedingten Gehorsam gegenüber dem Recht / Der Schiedsrichter schuldet seinen Auftraggebern, wenn nicht ein anderes bestimmt ist, einen geringeren Grad an Rechtsgehorsam.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog