Die Andwendung materiellen Rechts durch den Schiedsrichter
Der staatliche Richter schuldet dem Volk unbedingten Gehorsam gegenüber dem Recht / Der Schiedsrichter schuldet seinen Auftraggebern, wenn nicht ein anderes bestimmt ist, einen geringeren Grad an Rechtsgehorsam.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Recht der internationalen Wirtschaft (1984; Nr 12; S 934-938)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 12.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.998 Schiedsgerichte
347.9 Prozessverfahren 341.9 Kollisionsrecht 347.9 Zivilprozessordnung |
Region: | BRD
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.998 Schiedsgerichte | Dokument Nr. A-419047 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |