Die Andwendung materiellen Rechts durch den Schiedsrichter

Der staatliche Richter schuldet dem Volk unbedingten Gehorsam gegenüber dem Recht / Der Schiedsrichter schuldet seinen Auftraggebern, wenn nicht ein anderes bestimmt ist, einen geringeren Grad an Rechtsgehorsam.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Recht der internationalen Wirtschaft (1984; Nr 12; S 934-938)
VerfasserIn: Aden, Menno
Ort / Verlag / Datum:12.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.998 Schiedsgerichte
347.9 Prozessverfahren
341.9 Kollisionsrecht
347.9 Zivilprozessordnung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!

Exemplare / Bindeeinheiten

SOWIDOK

Signatur Signatur 2 Verfügbarkeit Bestellen
Ablageschlagwort: 347.998 Schiedsgerichte Dokument Nr. A-419047 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage