20, 27 AngG 125 HGB : Oberster Gerichtshof 4 Ob 66/82 v.15.6.1982
Eine einseitige rückwirkende Beseitigung einer Entlassungserklärung wäre nur sofort, sei es durch denselben oder durch einen anderen allein vertretungsbefugten Gesellschafter möglich / Eine Auflösungserklärung kann aber mit Zustimmung des durch die Auflösung Betroffenen auch später 'widerrufen&...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Das Recht der Arbeit (1984; Nr 6; S 460-464)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 12.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit | Dokument Nr. A-418616 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |