20, 27 AngG 125 HGB : Oberster Gerichtshof 4 Ob 66/82 v.15.6.1982

Eine einseitige rückwirkende Beseitigung einer Entlassungserklärung wäre nur sofort, sei es durch denselben oder durch einen anderen allein vertretungsbefugten Gesellschafter möglich / Eine Auflösungserklärung kann aber mit Zustimmung des durch die Auflösung Betroffenen auch später 'widerrufen&...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Das Recht der Arbeit (1984; Nr 6; S 460-464)
VerfasserIn: Schauer, Martin
Ort / Verlag / Datum:12.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit Dokument Nr. A-418616 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage