Altgediente Pflegemütter sollen Ruhegeld bekommen

Um an diese Mini-Pension zu kommen, müssen die Frauen allerdings 15 Jahre lang mit behördlicher Bewilligung mindestens drei Kinder betreut haben, 55 Jahre alt sein und ihren Wohnsitz in der Zeit der Aufnahme von Pflegekindern in Oberösterreich gehabt haben.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Oberösterr Nachrichten (1984)
Ort / Verlag / Datum:03.12.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:362.75 Pflegekinder
368.43 Pensionsversicherung (SV)
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Ablageschlagwort: 362.75 Pflegekinder Dokument Nr. A-417332 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage