Altgediente Pflegemütter sollen Ruhegeld bekommen
Um an diese Mini-Pension zu kommen, müssen die Frauen allerdings 15 Jahre lang mit behördlicher Bewilligung mindestens drei Kinder betreut haben, 55 Jahre alt sein und ihren Wohnsitz in der Zeit der Aufnahme von Pflegekindern in Oberösterreich gehabt haben.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Oberösterr Nachrichten (1984)
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Ort / Verlag / Datum: | 03.12.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 362.75 Pflegekinder
368.43 Pensionsversicherung (SV) |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 362.75 Pflegekinder | Dokument Nr. A-417332 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |