44 Abs.2 und 3 MRG : LGZ Wien 41 R 702/82 v.8.10.1983

Bei Anwendung des 44 Abs.2 und 3 MRG (Herabsetzung) kommt es allein auf den bei Vertragsabschluss vorhanden gewesenen Ausstattungszustand der Wohnung an, gleichviel ob dieser durch Aufwendungen des Vermieters oder vorherigen Mieter geschaffen wurde.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Österr Hausbesitz (1984; Nr 11)
Ort / Verlag / Datum:11.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.453 Mietrecht
351.778.541 Mietzins
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 347.453 Mietrecht Dokument Nr. A-417220 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage