Der Begriff der juristischen Person öffentlichen Rechts
Juristische Personen, die man als solche des öffentlichen Rechts bezeichnet, haben also Anteil an der Hoheitsgewalt des Staates, und zwar werden sie in der Verwaltung tätig / Das Beispiel der Kammern zeigt, dass deren hoheitliche Befugnisse überwiegend auf den 'internen' Bereich gerichtet...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Verwaltung (1984; Nr 5; S 489-495)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 11.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.19 Personen, juristische
342 Recht, öffentliches 061 Interessenvertretungen 35.07 Verwaltung, öffentliche |
Region: | Österreich
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.19 Personen, juristische | Dokument Nr. A-416601 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |