Zur verfassungsnäheren Gestaltung der 5-%-Klausel

Die 5-%-Sperrklausel im Wahlrecht ist zwar verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Es sollte jedoch eine Eventualstimme eingeführt werden, die zu berücksichtigen wäre, wenn die mit der Hauptstimme gewählte Partei an der 5-%-Klausel scheitert.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Öffentliche Verwaltung (1984; Nr 21; S 884-887)
VerfasserIn: Linck, Joachim
Ort / Verlag / Datum:11.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:324 Wahlen: Nationalrat
342.532 Nationalrat
Region:BRD
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