Grundrechtsverwirklichung durch Verfahren vor den Arbeitsgerichten

Sind Rechte grundrechtlich geschützt, so hat zunächst der Gesetzgeber dafür Sorge zu tragen, dass die gewährleisteten Rechte in die soziale Wirklichkeit umgesetzt werden können. Bei der Auslegung der Normen, die die Ausübung dieser Rechte regeln, haben die Gerichte für Arbeitssachen den Verfahrensge...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1984; Nr 47; S 2459-2461)
VerfasserIn: Coen, Martin
Ort / Verlag / Datum:23.11.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.998 Arbeitsgericht
342.7 Grundrechte
347.9 Prozessverfahren
331.15 Betriebsverfassung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 347.998 Arbeitsgericht Dokument Nr. A-414422 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage