Grundrechtsverwirklichung durch Verfahren vor den Arbeitsgerichten
Sind Rechte grundrechtlich geschützt, so hat zunächst der Gesetzgeber dafür Sorge zu tragen, dass die gewährleisteten Rechte in die soziale Wirklichkeit umgesetzt werden können. Bei der Auslegung der Normen, die die Ausübung dieser Rechte regeln, haben die Gerichte für Arbeitssachen den Verfahrensge...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1984; Nr 47; S 2459-2461)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 23.11.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.998 Arbeitsgericht
342.7 Grundrechte 347.9 Prozessverfahren 331.15 Betriebsverfassung |
Region: | BRD
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.998 Arbeitsgericht | Dokument Nr. A-414422 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |