Der Arbeitnehmer schuldet eine auf Zeit abgestellte Arbeitsleistung, nicht jedoch einen bestimmten Erfolg seiner Arbeitsleistung : OGH 4 Ob 164/83 v.10.1.1984
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, seine geistigen und körperlichen Fähigkeiten aufzubieten und hat die Arbeit so zu leisten, wie er sie ohne Schädigung seiner Gesundheit auf die Dauer nach seinem individuellen Leistungsvermögen unter Bedachtnahme auf die betrieblichen Gegebenheiten (Ortsgebrauch) e...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Industrie (1984; Nr 48)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | 28.11.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.116 Arbeitsverträge
331.116 Arbeitsverhältnis 331.82 Arbeitsbedingungen 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Schreiben Sie den ersten Kommentar!