Der Arbeitnehmer schuldet eine auf Zeit abgestellte Arbeitsleistung, nicht jedoch einen bestimmten Erfolg seiner Arbeitsleistung : OGH 4 Ob 164/83 v.10.1.1984
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, seine geistigen und körperlichen Fähigkeiten aufzubieten und hat die Arbeit so zu leisten, wie er sie ohne Schädigung seiner Gesundheit auf die Dauer nach seinem individuellen Leistungsvermögen unter Bedachtnahme auf die betrieblichen Gegebenheiten (Ortsgebrauch) e...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Industrie (1984; Nr 48)
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Ort / Verlag / Datum: | 28.11.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.116 Arbeitsverträge
331.116 Arbeitsverhältnis 331.82 Arbeitsbedingungen 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.116 Arbeitsverträge | Dokument Nr. A-412915 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |