Eheähnliche Lebensgemeinschaft der Witwe nach Unfalltod ihres Ehemannes : BGH v.19.6.1984

Geht die Witwe nach dem Unfalltod ihres Ehemannes eine eheähnliche Lebensgemeinschaft ein, so ist der Wert der dem Partner erbrachten Haushaltsführung als solcher auf ihren Unterhaltsschaden nicht anzurechnen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue juristische Wochenschrift (1984; Nr 44; S 2520-2523)
Ort / Verlag / Datum:31.10.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.628 Lebensgemeinschaft
347.615 Unterhaltspflicht
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Bestandshinweis

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Neue juristische Wochenschrift (1984; Nr 44; S 2520-2523)