Eheähnliche Lebensgemeinschaft der Witwe nach Unfalltod ihres Ehemannes : BGH v.19.6.1984
Geht die Witwe nach dem Unfalltod ihres Ehemannes eine eheähnliche Lebensgemeinschaft ein, so ist der Wert der dem Partner erbrachten Haushaltsführung als solcher auf ihren Unterhaltsschaden nicht anzurechnen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Neue juristische Wochenschrift (1984; Nr 44; S 2520-2523)
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Ort / Verlag / Datum: | 31.10.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.628 Lebensgemeinschaft
347.615 Unterhaltspflicht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Bestandshinweis
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Neue juristische Wochenschrift (1984; Nr 44; S 2520-2523)
Neue juristische Wochenschrift (1984; Nr 44; S 2520-2523)