Begrenzte Haftung des Prokuristen für Steuerschulden : Bundesfinanzhof v.19.7.1984

Die steuerlichen Pflichten eines Prokuristen werden durch den ihm zugewiesenen Geschäftsbereich begrenzt, soweit der Prokurist nicht ausserhalb dieses Auftrags aufgetreten ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1984; Nr 31)
Ort / Verlag / Datum:10.11.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.56 Haftpflicht, berufliche
343.359 Steuerhinterziehung
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 347.56 Haftpflicht, berufliche Dokument Nr. A-411236 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage