Die Erstbegehungsgefahr im Unterlassungsprozess : Die Bedeutung der Erstbegehungsgefahr

Auch wenn ein Verstoss gegen einen Unterlassungsanspruch i. w. S. bereits vorgekommen ist, ist die Unterlassungsklage dennoch abzuweisen, wenn keine Wiederholungen drohen / Auch wenn noch kein Verstoss gegen einen Unterlassungsanspruch i. w. S. vorgekommen ist, kann die Unterlassungsklage dennoch sc...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Wettbewerb in Recht und Praxis (1984; Nr 11; S 583-588)
VerfasserIn: Borck, Hans-Günther
Ort / Verlag / Datum:11.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.9 Prozessverfahren
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 347.9 Prozessverfahren Dokument Nr. A-411188 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage