Die Erstbegehungsgefahr im Unterlassungsprozess : Die Bedeutung der Erstbegehungsgefahr
Auch wenn ein Verstoss gegen einen Unterlassungsanspruch i. w. S. bereits vorgekommen ist, ist die Unterlassungsklage dennoch abzuweisen, wenn keine Wiederholungen drohen / Auch wenn noch kein Verstoss gegen einen Unterlassungsanspruch i. w. S. vorgekommen ist, kann die Unterlassungsklage dennoch sc...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Wettbewerb in Recht und Praxis (1984; Nr 11; S 583-588)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 11.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.9 Prozessverfahren
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Region: | BRD
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.9 Prozessverfahren | Dokument Nr. A-411188 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |