Entschädigung des Arbeitgebers bei Vertragsbruch des Arbeitnehmers nach 124b Gewerbeordnung : Bundesarbeitsgericht v.11.4.1984

Keine Anspruchsgrundlage hinsichtlich der Berechnung des Schadens.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1984; Nr 42)
Ort / Verlag / Datum:19.10.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.513 Schadenersatz
342.562 Gesetze: Verfassungsmässigkeit
351.824.1 Gewerbeordnung
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 347.513 Schadenersatz Dokument Nr. A-411168 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage