Rückkehr zum Verschuldensprinzip im nachehelichen Unterhaltsrecht?

Die gescheiterte und geschiedene Ehe hat sich im neuen Recht als Versorgungseinrichtung herausgebildet, weil sie unter dem Vorwand, Zerrüttungsdenken zu verwirklichen, vornehmlich Grundsätze des Verschuldensscheidungsrechts in ein Zerrütungsscheidungsrecht übernommen und ausgeweitet hat.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für das gesamte Familienrecht (1984; Nr 10; S 946-954)
VerfasserIn: Dieckmann, Albrecht
Ort / Verlag / Datum:10.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.615 Unterhaltspflicht
347.627 Ehescheidung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Die gescheiterte und geschiedene Ehe hat sich im neuen Recht als Versorgungseinrichtung herausgebildet, weil sie unter dem Vorwand, Zerrüttungsdenken zu verwirklichen, vornehmlich Grundsätze des Verschuldensscheidungsrechts in ein Zerrütungsscheidungsrecht übernommen und ausgeweitet hat.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog