Rückkehr zum Verschuldensprinzip im nachehelichen Unterhaltsrecht?

Die gescheiterte und geschiedene Ehe hat sich im neuen Recht als Versorgungseinrichtung herausgebildet, weil sie unter dem Vorwand, Zerrüttungsdenken zu verwirklichen, vornehmlich Grundsätze des Verschuldensscheidungsrechts in ein Zerrütungsscheidungsrecht übernommen und ausgeweitet hat.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für das gesamte Familienrecht (1984; Nr 10; S 946-954)
VerfasserIn: Dieckmann, Albrecht
Ort / Verlag / Datum:10.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.615 Unterhaltspflicht
347.627 Ehescheidung
Region:BRD
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