1 Abs.1 HKG, 1 Abs.2 RFG : VwGH Zl 83/04/0330 v.5.6.1984
Als Rundfunkunternehmen ist der ORF nicht auf Gewinn gerichtet. Folglich ist er auch keine 'Unternehmung' iS des HKG und nicht ex lege Mitglied der Kammern der gewerblichen Wirtschaft.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Rundfunkrecht (1984; Nr 3/4; S 43-45)
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Ort / Verlag / Datum: | 1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 654.19 Rundfunk
061.1:380.15 Handelskammern 061 Interessenvertretungen 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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