1 Abs.1 HKG, 1 Abs.2 RFG : VwGH Zl 83/04/0330 v.5.6.1984

Als Rundfunkunternehmen ist der ORF nicht auf Gewinn gerichtet. Folglich ist er auch keine 'Unternehmung' iS des HKG und nicht ex lege Mitglied der Kammern der gewerblichen Wirtschaft.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Rundfunkrecht (1984; Nr 3/4; S 43-45)
Ort / Verlag / Datum:1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:654.19 Rundfunk
061.1:380.15 Handelskammern
061 Interessenvertretungen
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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