1 Abs.1 HKG, 1 Abs.2 RFG : VwGH Zl 83/04/0330 v.5.6.1984

Als Rundfunkunternehmen ist der ORF nicht auf Gewinn gerichtet. Folglich ist er auch keine 'Unternehmung' iS des HKG und nicht ex lege Mitglied der Kammern der gewerblichen Wirtschaft.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Rundfunkrecht (1984; Nr 3/4; S 43-45)
Ort / Verlag / Datum:1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:654.19 Rundfunk
061.1:380.15 Handelskammern
061 Interessenvertretungen
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 654.19 Rundfunk Dokument Nr. A-410732 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage