1 Abs.1 HKG, 1 Abs.2 RFG : VwGH Zl 83/04/0330 v.5.6.1984
Als Rundfunkunternehmen ist der ORF nicht auf Gewinn gerichtet. Folglich ist er auch keine 'Unternehmung' iS des HKG und nicht ex lege Mitglied der Kammern der gewerblichen Wirtschaft.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Rundfunkrecht (1984; Nr 3/4; S 43-45)
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Ort / Verlag / Datum: | 1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 654.19 Rundfunk
061.1:380.15 Handelskammern 061 Interessenvertretungen 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 654.19 Rundfunk | Dokument Nr. A-410732 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |