Vertretung einer GmbH : OGH 5 Ob 555/82 v.16.3.1962
Es genügt nämlich vollauf, wenn in dem den Rechtsakt beurkundenden, allenfalls auch begründenden, Schriftstück inhaltlich zum Ausdruck kommt, dass der Unterzeichner für die Gesellschaft handelt und dann lediglich mit seinem Namen unterschreibt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Finanznachrichten (1984; Nr 46)
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Ort / Verlag / Datum: | 15.11.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.462 Vollmachten
658.114.4 GesmbH 347.72 Gesellschaftsrecht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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