Kein Korsett mehr für den Arbeitskampf? : Bundesarbeitsgericht v.12.9.1984. Die wesentlichen Gründe der Warnstreik-Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts

Warnstreik, 'neue Beweglichkeit' / Das Recht der Gewerkschaften, zur Durchsetzung von Arbeitsbedingungen einen Streik ausrufen zu dürfen, ergibt sich aus Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz / Die Gewerkschaften sind auf die Bereitschaft der Arbeitgeber oder Arbeitgeberverbände zum Abschluss von...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Blick durch die Wirtschaft (1984)
Ort / Verlag / Datum:26.11.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Streikrecht
342.728 Koalitionsrecht
331.881 Gewerkschaften
331.89 Arbeitskonflikte
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 351.83 Streikrecht Dokument Nr. A-410727 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage