Abmahnung nicht mitbestimmungspflichtig : Bundesarbeitsgericht v.23.10.1984 / Keine Arbeitsfreistellung für Teilnehmer an Kundgebungen
Eine Abmahnung sei auch nach dem Bremer Personalvertretungsgesetz, das eine sehr weitgehende Zuständigkeit des Personalrats vorsehe, keine mitbestimmungspflichtige Massnahme / Ein Recht, die Arbeit niederzulegen, stehe dem Arbeitnehmer nur zu, um an gewerkschaftlichen Kampfmassnahmen zur Durchsetzun...
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Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1984; Nr 31)
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Ort / Verlag / Datum: | 10.11.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.148 Arbeitnehmer: Disziplinarmittel
323.23 Demonstration (Politik) 331.881 Gewerkschaften 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Eine Abmahnung sei auch nach dem Bremer Personalvertretungsgesetz, das eine sehr weitgehende Zuständigkeit des Personalrats vorsehe, keine mitbestimmungspflichtige Massnahme / Ein Recht, die Arbeit niederzulegen, stehe dem Arbeitnehmer nur zu, um an gewerkschaftlichen Kampfmassnahmen zur Durchsetzung einer tariflichen Forderung teilzunehmen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |