Abmahnung nicht mitbestimmungspflichtig : Bundesarbeitsgericht v.23.10.1984 / Keine Arbeitsfreistellung für Teilnehmer an Kundgebungen
Eine Abmahnung sei auch nach dem Bremer Personalvertretungsgesetz, das eine sehr weitgehende Zuständigkeit des Personalrats vorsehe, keine mitbestimmungspflichtige Massnahme / Ein Recht, die Arbeit niederzulegen, stehe dem Arbeitnehmer nur zu, um an gewerkschaftlichen Kampfmassnahmen zur Durchsetzun...
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Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1984; Nr 31)
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Ort / Verlag / Datum: | 10.11.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.148 Arbeitnehmer: Disziplinarmittel
323.23 Demonstration (Politik) 331.881 Gewerkschaften 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Exemplare / Bindeeinheiten
SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.148 Arbeitnehmer: Disziplinarmittel | Dokument Nr. A-409193 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |