Abmahnung nicht mitbestimmungspflichtig : Bundesarbeitsgericht v.23.10.1984 / Keine Arbeitsfreistellung für Teilnehmer an Kundgebungen

Eine Abmahnung sei auch nach dem Bremer Personalvertretungsgesetz, das eine sehr weitgehende Zuständigkeit des Personalrats vorsehe, keine mitbestimmungspflichtige Massnahme / Ein Recht, die Arbeit niederzulegen, stehe dem Arbeitnehmer nur zu, um an gewerkschaftlichen Kampfmassnahmen zur Durchsetzun...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1984; Nr 31)
Ort / Verlag / Datum:10.11.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.148 Arbeitnehmer: Disziplinarmittel
323.23 Demonstration (Politik)
331.881 Gewerkschaften
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 331.148 Arbeitnehmer: Disziplinarmittel Dokument Nr. A-409193 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage