OGH korrigiert Irrmeinung zum Anspruch auf Urlaubsbeihilfe nach dem KollV für die Handelsangestellten

Es könne keinem Zweifel unterliegen, dass der AN, wenn sein Dienstverhältnis im Zeitpunkt des Urlaubsantrittes noch nicht aufgekündigt gewesen, sondern die Aufkündigung erst später erfolgt wäre, Anspruch auf ein volles Monatsgehalt als Urlaubsbeihilfe gehabt hätte.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Das Recht der Arbeit (1984; Nr 4/5)
Ort / Verlag / Datum:10.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.23 Lohnformen
331.13 Kündigung: Arbeit
331.225 Gratifikationen
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Es könne keinem Zweifel unterliegen, dass der AN, wenn sein Dienstverhältnis im Zeitpunkt des Urlaubsantrittes noch nicht aufgekündigt gewesen, sondern die Aufkündigung erst später erfolgt wäre, Anspruch auf ein volles Monatsgehalt als Urlaubsbeihilfe gehabt hätte.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog