OGH korrigiert Irrmeinung zum Anspruch auf Urlaubsbeihilfe nach dem KollV für die Handelsangestellten
Es könne keinem Zweifel unterliegen, dass der AN, wenn sein Dienstverhältnis im Zeitpunkt des Urlaubsantrittes noch nicht aufgekündigt gewesen, sondern die Aufkündigung erst später erfolgt wäre, Anspruch auf ein volles Monatsgehalt als Urlaubsbeihilfe gehabt hätte.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Das Recht der Arbeit (1984; Nr 4/5)
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Ort / Verlag / Datum: | 10.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.23 Lohnformen
331.13 Kündigung: Arbeit 331.225 Gratifikationen 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Es könne keinem Zweifel unterliegen, dass der AN, wenn sein Dienstverhältnis im Zeitpunkt des Urlaubsantrittes noch nicht aufgekündigt gewesen, sondern die Aufkündigung erst später erfolgt wäre, Anspruch auf ein volles Monatsgehalt als Urlaubsbeihilfe gehabt hätte. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |