OGH korrigiert Irrmeinung zum Anspruch auf Urlaubsbeihilfe nach dem KollV für die Handelsangestellten
Es könne keinem Zweifel unterliegen, dass der AN, wenn sein Dienstverhältnis im Zeitpunkt des Urlaubsantrittes noch nicht aufgekündigt gewesen, sondern die Aufkündigung erst später erfolgt wäre, Anspruch auf ein volles Monatsgehalt als Urlaubsbeihilfe gehabt hätte.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Das Recht der Arbeit (1984; Nr 4/5)
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Ort / Verlag / Datum: | 10.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.23 Lohnformen
331.13 Kündigung: Arbeit 331.225 Gratifikationen 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.23 Lohnformen | Dokument Nr. A-407610 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |