Versetzungsbegriff im Betriebsverfassungsrecht : Bundesarbeitsgericht v.10.4.1984
Die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereiches liegt dann vor, wenn dem Arbeitnehmer ein neuer Tätigkeitsbereich zugewiesen wird, so dass der Gegenstand der geschuldeten Arbeitsleistung, der Inhalt der Arbeitsaufgabe ein anderer wird, und sich das Gesamtbild der Tätigkeit des Arbeitnehmers ändert.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1984; Nr 30; S 1937-1938)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | 30.10.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.126 Arbeitnehmer: Versetzung
331.15 Betriebsverfassung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Schreiben Sie den ersten Kommentar!