Versetzungsbegriff im Betriebsverfassungsrecht : Bundesarbeitsgericht v.10.4.1984
Die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereiches liegt dann vor, wenn dem Arbeitnehmer ein neuer Tätigkeitsbereich zugewiesen wird, so dass der Gegenstand der geschuldeten Arbeitsleistung, der Inhalt der Arbeitsaufgabe ein anderer wird, und sich das Gesamtbild der Tätigkeit des Arbeitnehmers ändert.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1984; Nr 30; S 1937-1938)
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Ort / Verlag / Datum: | 30.10.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.126 Arbeitnehmer: Versetzung
331.15 Betriebsverfassung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.126 Arbeitnehmer: Versetzung | Dokument Nr. A-406994 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |