Der Handlungsspielraum der Tarifvertragsparteien bei der Regelung der Vertragsverhältnisse zwischen den Rundfunkanstalten und ihren programmgestaltenden Mitarbeitern nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Januar 1982
Programmgestalter im Sinne des Bundesverfassungsgerichts sind nur solche Mitarbeiter, deren Leistung den Inhalt der Sendung beeinflussen soll / Massgeblich ist der typische Charakter der vom jeweiligen Mitarbeiter konkret geschuldeten Tätigkeit / Die Abgrenzung des Kreises der Tendenzträger im Sinne...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Recht der Arbeit (1984; Nr 5; S 261-280)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 09.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 654.19 Rundfunk
331.11F Mitarbeiter, freie 658.114.8 Tendenzbetriebe 331.116 Arbeitsverträge |
Region: | BRD
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 654.19 Rundfunk | Dokument Nr. A-406356 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |