Der Kalkulationsirrtum des Bieters beim Bauvertrag

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass der Kalkulationsirrtum des Anbieters zwar grundsätzlich unbeachtlich ist / Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ausschliesst, dass die Kalkulationsunterlagen durch Hinterlegung Vertragsbestandteil werden, ist unwirksam.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1984; Nr 29; S 1836-1842)
VerfasserIn: Heiermann, Wolfgang
Ort / Verlag / Datum:20.10.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347 Privatrecht
351.778.531 Wohnbau, privater
347.4 Vertragsrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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