Notizen zur Leerstehungsabgabe

Es fallen daher auch sogenannte Substandardwohnungen im Sinn des Mietrechtsgesetzes unter den Begriff der Wohnung im Sinn der Bauordnung für Wien. Nun darf jedoch nicht übersehen werden, dass eine Wohnung nur dann als solche anzusehen ist, wenn die Räumlichkeit für die dauernde Bewohnung bestimmt is...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Immobilien-Zeitung (1984; Nr 19; S 347-352)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 10.10.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.778.5 Wohnungspolitik
351.778.56 Wohnungsmarkt
336.2 Abgaben
Region:Österreich
Wien
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Ablageschlagwort: 351.778.5 Wohnungspolitik Dokument Nr. A-405610 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage