Auch die weitgehende 'Abfindungs-Automatik' lässt dem Arbeitgeber noch Gestaltungsmöglichkeiten : Die überwiegende Mehrzahl der Kündigungsschutz-Prozesse endet mit einem Vergleich

Das Hamburger Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht ermittelte 1981 bei einer Repräsentativuntersuchung über Kündigungsschutz und Kündigungspraxis in der Bundesrepublik, dass 60% der Kündigungsschutzklagen mit einem gerichtlichen Vergleich enden, wobei in der Regel ei...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Handelsblatt (1984)
Ort / Verlag / Datum:17.10.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.925 Prozessvergleiche
347.9 Prozessverfahren
331.135 Kündigungsschutz
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Das Hamburger Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht ermittelte 1981 bei einer Repräsentativuntersuchung über Kündigungsschutz und Kündigungspraxis in der Bundesrepublik, dass 60% der Kündigungsschutzklagen mit einem gerichtlichen Vergleich enden, wobei in der Regel eine Abfindung vereinbart wird. Nur 9% der Kläger kehrten nach dem Rechtsstreit an ihren alten Arbeitsplatz zurück.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog