Auch die weitgehende 'Abfindungs-Automatik' lässt dem Arbeitgeber noch Gestaltungsmöglichkeiten : Die überwiegende Mehrzahl der Kündigungsschutz-Prozesse endet mit einem Vergleich

Das Hamburger Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht ermittelte 1981 bei einer Repräsentativuntersuchung über Kündigungsschutz und Kündigungspraxis in der Bundesrepublik, dass 60% der Kündigungsschutzklagen mit einem gerichtlichen Vergleich enden, wobei in der Regel ei...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Handelsblatt (1984)
Ort / Verlag / Datum:17.10.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.925 Prozessvergleiche
347.9 Prozessverfahren
331.135 Kündigungsschutz
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 347.925 Prozessvergleiche Dokument Nr. A-404954 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage