Revision des Sexualstrafrechts : Herabsetzung des Schutzalters umstritten

Zum ersten sollte niemand für Handlungen bestraft werden, die lediglich gegen die moralischen Auffassungen anderer verstiessen / Zum zweiten sei berücksichtigt worden, dass eine Strafverfolgung bei den Betroffenen, Tätern wie Opfern, meist zu einer zusätzlichen Schädigung führe.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue Zürcher Zeitung (1984)
Ort / Verlag / Datum:31.10.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:343.54 Sexualverbrechen
343.2/.7 Strafrecht
343.87 Resozialisierung
Region:Schweiz
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Zum ersten sollte niemand für Handlungen bestraft werden, die lediglich gegen die moralischen Auffassungen anderer verstiessen / Zum zweiten sei berücksichtigt worden, dass eine Strafverfolgung bei den Betroffenen, Tätern wie Opfern, meist zu einer zusätzlichen Schädigung führe.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog