Revision des Sexualstrafrechts : Herabsetzung des Schutzalters umstritten
Zum ersten sollte niemand für Handlungen bestraft werden, die lediglich gegen die moralischen Auffassungen anderer verstiessen / Zum zweiten sei berücksichtigt worden, dass eine Strafverfolgung bei den Betroffenen, Tätern wie Opfern, meist zu einer zusätzlichen Schädigung führe.
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Veröffentlicht in: | Neue Zürcher Zeitung (1984)
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Ort / Verlag / Datum: | 31.10.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 343.54 Sexualverbrechen
343.2/.7 Strafrecht 343.87 Resozialisierung |
Region: | Schweiz
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Zum ersten sollte niemand für Handlungen bestraft werden, die lediglich gegen die moralischen Auffassungen anderer verstiessen / Zum zweiten sei berücksichtigt worden, dass eine Strafverfolgung bei den Betroffenen, Tätern wie Opfern, meist zu einer zusätzlichen Schädigung führe. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |